SGB V – Behandlungspflege (mit ärztlicher Verordnung)
Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die von einem Arzt verordnet und durch qualifizierte Pflegekräfte durchgeführt werden. Dazu gehören z. B.:
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Verabreichung von Medikamenten und Injektionen
- Blutzuckermessung und Insulintherapie
- Katheter- und Stomaversorgung
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
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