SGB V – Behandlungspflege (mit ärztlicher Verordnung)

Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die von einem Arzt verordnet und durch qualifizierte Pflegekräfte durchgeführt werden. Dazu gehören z. B.:

  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Verabreichung von Medikamenten und Injektionen
  • Blutzuckermessung und Insulintherapie
  • Katheter- und Stomaversorgung
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen

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